Mittwoch, 21. Oktober 2009

ASYLWERBER - MENSCHENRECHTE

Die Verfolgung durch den Ogboni-Bund gilt in
der Praxis der österreichischen Asylbehörden
nicht als relevanter Grund zur Erlangung des
Asylstatus. Deshalb wurde sein Antrag in erster
und zweiter Instanz abgelehnt. Im Dezember
1998 kam Marcus Omofuma in Schubhaft. Am
1. Mai 1999 sollte er mit einem Flugzeug nach
Bulgarien abgeschoben werden. Da er nicht
einsteigen wollte und im Flugzeug zu schreien
und randalieren begann, schnürten die drei
begleitenden Polizeibeamten während des
Fluges seinen Brustkorb mit Klebebändern ein
und verklebten ihm den Mund sowie die Nase,
woraufhin er erstickte.

Rückendeckung bekam Schlögl von der F.PÖ
sowie der KR.ON.EN Z.EI.TUN.G, die unter der
Schlagzeile „So tobte der Schubhäftling!" das
Vorgehen der Polizisten rechtfertigte. Im Artikel
wird Omofuma als wild beißender Randalierer
dargestellt, der nur mit Fesselung und Verklebung
von den drei Polizisten zu bändigen war.

Wir sehen nur die angeblichen "finanzellen"
Belastungen, aber nicht das Schicksal
dass hinter all diesen Menschen steht, die durch
Diktaturen, die von den reichen Staaten
unterstützt werden, keinen anderen Ausweg,
als den der Flucht sehen.
Staaten die vom organisierten Verbrechen
"regiert" werden, finden unsere Anerkennung.
Es wird bedenkenlos investiert...

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